standard-title Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizin

Begutachtungen rund um den Führerschein

Führerscheinuntersuchungen – Anlage V der FeV

In unseren Praxen führen wir entsprechende Untersuchungen gemäß Anlage V der FeV durch. Die Bescheinigung wird benötigt

  • zum Beantragen und Verlängern von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und
    § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Liquidation erfolgt nach GOÄ.

Darüber hinaus erstellen wir in unserer Celler Arztpraxis Gutachten nach Führerscheinentzug, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Diese Privatleistungen sind abhängig von den Anforderungen. Deshalb empfehlen wir, in einem Vorgespräch Umfang und Kosten der Untersuchung mit dem zuständigen Arzt zu besprechen.