Praxis Spörckenstraße
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Praxis Hausärzte am Allerwehr
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Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizin
Begutachtungen rund um den Führerschein
Führerscheinuntersuchungen – Anlage V der FeV
In unseren Praxen führen wir entsprechende Untersuchungen gemäß Anlage V der FeV durch. Die Bescheinigung wird benötigt
zum Beantragen und Verlängern von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und
§ 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Liquidation erfolgt nach GOÄ.
Darüber hinaus erstellen wir in unserer Celler Arztpraxis Gutachten nach Führerscheinentzug, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Diese Privatleistungen sind abhängig von den Anforderungen. Deshalb empfehlen wir, in einem Vorgespräch Umfang und Kosten der Untersuchung mit dem zuständigen Arzt zu besprechen.